Montag, 1. März 2010

Do Khyi und andere Rassen – das Recht des Käufers


Wir haben uns entschlossen das Ergebnis bezüglich unserer Klage gegen den Züchter unseres Do Khyi-Rüden Acky 
der Öffentlichkeit  zu präsentieren.

Warum tun wir das?

Jeder Käufer eines Hundes sollte nicht aufgeben, wenn sein Tier krank ist oder so genannte „Mängel“ aufweist.
AUCH HUNDEKÄUFER HABEN RECHTE!
Wir wollen Mut machen. Mut, nicht alles als Schicksal hinnehmen zu müssen und für sein gutes Recht  zu kämpfen.

Ein Kaufvertrag ist meist zu Gunsten des Züchters verfasst. Der Hund ist zwar vor dem Gesetz keine Ware mehr, aber dennoch sind Prozesse gegen einen Züchter  von vorne herein meist zum Scheitern verurteilt und kosten viel Geld.

In unserem Fall wäre ein Prozess mit hohen Prozesskosten verbunden gewesen (Gutachten, Zeugen).
Das Amtsgericht Bad Homburg schlug beiden Parteien eine Mediation vor. Diese Art des Vergleiches ist noch neu in dieser Art von Prozessen.


Die Parteien willigten ein. In einem langen Gespräch kamen Halter, Züchter, deren Anwälte und der Richter überein sich zu Vergleichen.

 

  

  

  





Wir betrachten den Ausgang der Mediation für uns eindeutig als „Gewinn“ !

Ein „Gewinn“ für die Rechte eines Hundehalters und die Möglichkeit einiges Bewegen zu können.  http://www.wq35jydmb.homepage.t-online.de/






Die Auflagen wurden von beiden Seiten erfüllt.




Wir unterstützen, wie viele andere Hundeliebhaber
den Dortmunder Appell und die Ziele von Petwatch

Wir distanzieren uns hier noch einmal ausdrücklich von den erfolgten Ausführungen des Vereins Förderkreis Tibethunde (FKT), sowie von den erfolgten Ausführungen von Frau Michaela Krebber auf deren Homepages im Internet.

© Walter und Christel Grübel